AGB

I. Allgemeines

1.1 Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.4. Sie gelten als vereinbart, sobald die Shootinggebühr vom Kunden beglichen wurde.

II. Urheberrecht & Nutzungsrecht

2.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

2.3 Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Kunden begründen kein Miturheberrecht.

2.4 Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden. Die Nutzung durch Dritte bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten.

2.5 Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.6. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.

2.7. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

2.8. Eine Veröffentlichung der digitalen Dateien ist im Internet (nichtkommerzieller/ wettbewerbsfreier Bereich) möglich, dabei ist auf den Fotografen zu verweisen.

2.9. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Filter, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.

2.10. Die Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme Familie und Freunde des Kunden) durch den Kunden ist grundsätzlich nicht gestattet.

2.11. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. 

2.12. Das Speichern oder die Verwendung von unbearbeiteten Bildern (z.B. aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet.

2.13. Die Abgabe von digital Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Ausnahmen können im gewerblichen Bereich gemacht werden.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

3.1. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Es gilt das vereinbarte Honorar. Fahrkosten werden ab 61440 Oberursel mit 0,50 Cent/km berechnet. Bei längeren Strecken kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.

3.2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.

3.3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren.

3.5 Die Shootinggebühr ist binnen 14 Tagen per Vorauskasse auf das angegebene Konto zu zahlen.

3.6 Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach der Bildauswahl gestellt und sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 14 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen.

IV. Haftung

4.1. Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.2.  Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein entsprechend unterzeichnetes Release­ Formular beigefügt wird. Dem Kunden obliegt auch der Erwerb von weitergehenden Nutzungsrechten, wie etwa für abgebildete Kunstwerke sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung. Entsprechendes gilt für die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

4.3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4.4. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.

4.5. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

4.6. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

V. Gestaltungsfreiheit

5.1. Der Fotograf ist, soweit durch den Kunden keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.

5.2. Dem Kunden ist die Bildsprache des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlich gewesenen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

VI. Stornierung & Terminverschiebung

6.1. Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind, dann hat sie das Recht einen Teil der Anzahlung / Grundgebühr als Ausfallhonorar einzubehalten.

6.2. Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 50,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.

6.3. Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon schnellstmöglich telefonisch oder per E- Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

VII. Vertragsstrafe, Ausfallhonorar, Schadensersatz

7.1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.

7.2. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen.
Dem Fotografen bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

7.3. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

VIII. Datenschutz

Die dem Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Durchführung des Vertrages betrauten Unternehmen.

IV. Schlussbestimmungen

9.1. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

9.3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.